Prof. Dr. Christian Brückner, LL.M.

Ehemaliger Rechtsanwalt und Notar

Klimawandel und Klimapolitik einfach erklärt

von

Christian Brückner, Basel
Prof. Dr. iur. em., LL.M. (Harvard)

Release 12.11.2025

Inhalt

Klimawandel

Klimapolitik
Aufkommen des Klimabewusstseins
UN-Rahmenabkommen von 1992
Unterschiedliche Standpunkte der Länder
Weltklimagipfel von 1997 in Kyoto
Reduktion der Direktemissionen gemäss dem Territorialprinzip
Einführung nationaler Emissionsbuchhaltungen
Emissionszertifikate und CO2-Zertifikate
Umsetzung und Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020
Pariser Klimakonvention von 2015
Rückschläge und Teilerfolge

Beurteilung der Klimapolitik
Der Klimaschutz im Spannungsfeld zwischen Fremd- und Eigennutzen
Der Minimalismus von Kyoto
Überwiegender Misserfolg der bisherigen Bemühungen
Begründung des Misserfolgs in der Kyoto-Formel selbst
Missbräuche
Falscher Fokus
Grundsätzliche Fragwürdigkeit von Kompensationen mit Emissionsverminderungen und -vermeidungen
Unüberwindliche Hürden für technische Absenkungen
Netto null - eine klimaschädliche Leerformel
Irrgänge durch Koppelung von Klimaschutz und Entwicklungshilfe

Beurteilung verschiedener Energieträger
Kohle, Erdöl, Erdgas
Wind- und Solarenergie
Wasserkraft
Holz
Kernkraft (Atomkraft)

Empfehlungen

Rechtliche Zulässigkeit einer Abkehr vom Kyoto-Minimalismus

Fazit


Klimawandel

Unter dem Begriff Klima versteht man den Zustand der Atmosphäre, d.h. der Lufthülle, die den Erdball umgibt. Mit Klimawandel meint man die seit etwa 1979 nachgewiesene Erwärmung dieser Lufthülle. Die Erwärmung der Luft verursacht auch eine Erwärmung der Erdoberfläche und der Meere. Der Klimawandel wird zurückgeführt auf die vermehrte Freisetzung von sogenannten Treibhausgasen in die Atmosphäre durch die Menschheit.

Unter Treibhausgas (TG) versteht man ein Gas, dessen Moleküle die von der Sonne und der Erde kommenden Wärmestrahlen (Infrarotstrahlen) auffangen und dadurch sich selber und die sie umgebenden Moleküle erwärmen.

Der Hauptteil der Luft besteht nicht aus Treibhausgasen, sondern zu 78,1% aus Stickstoff und zu 20,9% aus Sauerstoff, deren Moleküle keine Infrarotstrahlen auffangen und demgemäss bei Infrarotbestrahlung kalt bleiben, sofern sie nicht von benachbarten Treibhausgasmolekülen erwärmt werden.

Das wichtigste Treibhausgas ist das Kohlendioxid (Kohlensäure). Seine chemische Formel ist CO2, da jedes Molekül zusammengesetzt ist aus einem Kohlenstoffatom (chemisches Symbol "C") und zwei Sauerstoffatomen ("O"). In den unterirdischen Kohle- und Erdölvorkommen der Erde sind grosse Vorräte von Kohlenstoff gespeichert, die sich im Lauf von Millionen von Jahren dort angesammelt haben. Bei der Verbrennung von Kohlenstoff verbindet sich jedes C-Atom mit je zwei O-Atomen und wird damit zu CO2. Das CO2-Molekül ist um den Faktor 3,67 schwerer als das C-Atom. Eine Tonne Kohlenstoff wird bei der Verbrennung zu 3,67 Tonnen Kohlendioxid.

Weitere Treibhausgase, die wegen ihrer sehr geringen Konzentration in der Atmosphäre hier nicht besprochen werden, sind Methan, Lachgas und andere. Diese Gase haben je andere Erwärmungsfaktoren als CO2. Zur Vereinfachung werden ihre Faktoren in Statistiken meist in CO2-Äquivalente (CO2eq) umgerechnet. Das erlaubt es, die gesamte Treibhausgasbelastung durch alle Gase in einer einzigen Zahl zu quantifizieren. Im Folgenden werden jeweils sämtliche klimawirksamen Treibhausgase mit ihren CO2-Äquivalenten unter der Bezeichnung "CO2" zusammengefasst.

Wasser vermischt sich bei der Verdunstung gasförmig mit der Luft und hat als Wasserdampf ebenfalls eine starke Treibhausgaswirkung. Jedoch zählt man Wasserdampf nicht zu den Bestandteilen der Luft, weil er in der Luft nicht immer vorhanden ist.

Der Anteil von CO2 in der Luft ist gering. Bis zum Beginn der Industrialisierung betrug er etwa 0,02%. Heute ist er etwa 0,04%.

Statt in Prozenten gibt man die Konzentration auch in Millionstel-Einheiten an (engl. parts per million, abgekürzt ppm). Die CO2-Konzentration in der Luft betrug vor der Industrialisierung 280 ppm. 2024 war sie 424 ppm. Sie wächst zur Zeit jährlich um etwa 2 ppm. Eine Steigerung der Konzentration um 1 ppm entspricht der Freisetzung von CO2 mit dem Gewicht von etwa 8 Milliarden Tonnen (= 8 Gigatonnen, abgekürzt Gt) in die Atmosphäre. (Die Freisetzung von Gasen in die Atmosphäre wird oft auch als Emission bezeichnet).

Zur Veranschaulichung: 1 Gt Wasser mit dem spezifischen Gewicht 1 würde ein würfelförmiges Behältnis von 1 km Seitenlänge füllen. CO2 hat in verflüssigter Form ein spezifisches Gewicht von etwa 1,1, ist also schwerer als Wasser. 1 Gt CO2 würde in verflüssigter Form also einen Würfel von etwa 900 Metern Seitenlänge füllen.

Die Menschheit stösst zur Zeit jährlich etwa 40 Gt CO2 aus. Wegen der meteorologischen Luftbewegungen vermischt sich das gasförmige CO2 rasch mit der übrigen Luft.

Die gesamte Menge von CO2 in der Erdatmosphäre beträgt rund 4000 Gt. Der menschliche Ausstoss beläuft sich gegenwärtig also jährlich auf rund 1% der vorhandenen Gesamtmenge.

Kohlenstoff ist auch im Meerwasser vorhanden. Alle Meere und Seen der Erde zusammen speichern etwa 40 Billionen Tonnen Kohlenstoff. Die Meere speichern also fast 10x mehr Kohlenstoff als was in der Form von CO2 in der Atmosphäre vorhanden ist. Der menschliche Ausstoss beläuft sich auf etwa 0,1% der in den Meeren vorhandenen Gesamtmenge.

Kohlenstoff ist auch in der Erdoberfläche der Kontinente gespeichert, namentlich in den Bäumen und übrigen lebenden und toten Pflanzen und Tieren, in den Mooren und in der Humuserde. Die Gesamtmenge liegt bei einer Grössenordnung zwischen 4000 und 5000 Gt, was etwa das Vierfache dessen ist, was in der Form von CO2 in der Atmosphäre vorhanden ist.

Zwischen Erde und Atmosphäre bestehen natürliche Ströme von Kohlenstoff in beiden Richtungen. Pflanzen und Ozeane nehmen Kohlenstoff aus der Luft auf, die Pflanzen insbesondere in Zeiten des Grünens im Frühling und Sommer, und sie setzen Kohlenstoff frei, nämlich zu Zeiten des Verrottens und Verfaulens im Herbst und Winter. Die Gesamtmenge des Kohlenstoffs, der zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten in der einen und in der anderen Richtung fliesst, wird mit etwa 260 Gt pro Jahr geschätzt (was, multipliziert mit dem erwähnten Faktor 3,67, einer Menge von 950 Gt CO2 entspricht). Man spricht diesbezüglich bildlich auch von einem natürlichen Kreislauf oder von Atmung. Es wird angenommen, dass das in der Luft vorhandene CO2 durch diesen Kreislauf innerhalb von drei bis fünf Jahren vollständig ausgetauscht wird. Die CO2-Konzentration der Luft bleibt aber gleich. Die zuweilen zu lesende Aussage, das vom Menschen freigesetzte CO2 verbleibe während Jahrhunderten in der Atmosphäre, ist ungenau. Nur die Konzentration bleibt langfristig erhalten. Das Gas zirkuliert.

Die Meere nehmen dort am meisten Kohlenstoff aus der Luft, wo die Wasseroberfläche kalt ist. Mit der seit Jahren stattfindenden Erwärmung der Meere geht die Menge ihrer jährlichen Kohlenstoffaufnahme langsam zurück. Eine Sättigung der Meere mit Kohlenstoff steht aber nicht bevor, weder heute noch in den kommenden Jahrzehnten.

Verglichen mit den natürlichen Strömen zwischen Erde und Atmosphäre von 260 Gt Kohlenstoff (entsprechend 950 Gt CO2) pro Jahr sind die von der Menschheit freigesetzten 40 Gt CO2 nur etwa 4%, was wenig zu sein scheint, aber eben doch zu einer Erhöhung der CO2-Konzentration in der Luft führt. Wegen der gewachsenen CO2-Konzentration in der Luft nehmen Land und Meere inzwischen auch etwas mehr Kohlenstoff aus der Luft auf. Man schätzt diese Steigerung auf rund 20 Gt CO2, d.h. auf rund die Hälfte der Menge, die der Mensch freisetzt. Je etwa ein Viertel der vom Menschen freigesetzten Menge wird in den Meeren und auf dem Land abgespeichert ("abgesenkt"). Der Rest bleibt in der Luft. Im Ergebnis erhöht sich die CO2-Konzentration der Luft, wie schon gesagt, momentan jährlich um etwa 2 ppm (zwei Millionstel). Da Land und Meere mit zunehmender Erwärmung aber weniger CO2 aufnehmen werden, ist damit zu rechnen, dass bei gleichbleibenden menschlichen Emissionen die jährliche Zunahme von CO2 in der Atmosphäre den momentanen Wert von 20 Gt in der langfristigen Tendenz übersteigen wird.

Da die Menge der menschlichen Emissionen im Vergleich zu den natürlichen Strömen klein ist, gibt es Wissenschaftler und Politiker, die den Zusammenhang des Klimawandels mit den menschlichen Emissionen bestreiten und die Meinung vertreten, die Ursachen lägen anderswo, etwa bei einer veränderten Sonnentätigkeit, veränderten Bewölkungsstrukturen u.a. - Dem ist entgegenzuhalten: Der steile Anstieg der CO2-Konzentration in der Luft und die Klimaerwärmung der vergangenen Jahrzehnte bewegen sich so offensichtlich parallel, dass der von der Wissenschaft fast einhellig angenommene Zusammenhang glaubwürdig ist.

Manche Wissenschaftler weisen hin auf die Gefahr von Kipppunkten. Gemeint sind Zustände, bei deren Erreichen das Klima auch dann weiterhin wärmer wird, wenn die menschlichen Emissionen aufhören sollten. Drei mögliche Kipppunkte werden besonders häufig erwähnt, nämlich (a) das Abschmelzen des Eises in den polaren Gebieten, wodurch die Wärmereflexion durch die weisse Eisoberfläche aufhört und die Erde mehr Sonnenwärme aufnimmt und dadurch die Klimaerwärmung beschleunigt, ferner (b) die durch die Erwärmung verminderte Fähigkeit der Meere, CO2 aufzunehmen, was ebenfalls zur Klimaerwärmung beiträgt, schliesslich (c) die steigende Konzentration von Wasserdampf in der Atmosphäre, wenn das Klima wärmer wird. Wasserdampf in der Luft hat, wie gesagt, Treibhauswirkung. Unter Berufung auf solche Kipppunkte machen verschiedene Wissenschaftler unterschiedliche Zukunftsprognosen, auch kurzfristige Katastrophenprognosen, und fordern einen raschen, wenn möglich unverzüglichen Stopp menschlicher TG-Emissionen.

Neben Luft, Meeren und Pflanzen haben auch die Gesteine des Erdmantels - der sogenannten Lithosphäre - währen Jahrmillionen grosse Mengen von Kohlenstoff gebunden, so gerade in den Kohle- und Erdgasvorkommen, mehr noch in den Kalkgesteinen. Nicht nur das Verbrennen von Kohle und Erdgas setzt CO2 frei, sondern auch das Erhitzen von Kalkstein zur Erzeugung von gebranntem Kalk (Zementklinker). Dieser dient als Bindemittel für Beton. Beim Brennen von Kalk tritt für jedes produzierte Molekül Kalziumoxid ein Molekül des Treibhausgases CO2 aus. Diese Freisetzung von CO2 ist ein notwendiges Element der Zementproduktion. Sie macht etwa die Hälfte der Prozess-Emissionen aus. Die andere Hälfte wird durch die Erzeugung der Prozesswärme mit fossilen Brennstoffen freigesetzt. Die Prozesswärme kann durch erneuerbare Energien ersetzt werden und wird es heute auch teilweise, was aber teuer ist. Würde die Zementindustrie in der Emissionsstatistik wie ein Staat dargestellt, so wäre sie mit etwa 8% der weltweiten Treibhausgas-Emissionen der drittgrösste Emittent hinter China und den USA.

Klimapolitik

Aufkommen des Klimabewusstseins

Etwa ab 1979 trat der Klimawandel als Zukunftsproblem ins Bewusstsein der Menschen.
1988 gründeten die Weltorganisation für Meteorologie und eine Organisation der Vereinten Nationen den Weltklimarat mit Sitz in Genf (International Panel on Climate Change, IPCC). Dies war ein wissenschaftliches Gremium, das fortab alle Länder mit Information und Empfehlungen versorgte. Von Anfang an war offensichtlich, dass kein einzelnes Land, geschweige denn ein einzelner Mensch, an der CO2-Konzentration der Atmosphäre etwas ändern konnte. Sollte etwas geschehen, so mussten alle Länder oder mindestens diejenigen zusammenwirken, die den Hauptteil der Treibhausgasemissionen verursachten. Das waren damals die USA und Russland.

Die Welt war zu jener Zeit politisch in den von Russland angeführten Ostblock und den von den USA angeführten Westen gespalten. Die Weltlage wurde als Kalter Krieg bezeichnet. Solange er andauerte, war ein Zusammenwirken der Blöcke in der Klimafrage nicht denkbar.

1989 brach der Ostblock auseinander. Der Kalte Krieg kam zu seinem Ende. Das ermöglichte die Aufnahme von internationalen Gesprächen zum Thema der Klima-erwärmung unter Einbezug aller Länder.

UN-Rahmenabkommen von 1992

1992 rief der Generalsekretär der Vereinten Nationen die 192 Mitgliederländer zu einer ersten Weltklimakonferenz in New York zusammen. Die Konferenz beschloss das Klima-Rahmenabkommen von 1992.

Unterschiedliche Standpunkte der Länder

In New York blieb die Tatsache der Klimaerwärmung und deren Zusammenhang mit den Treibhausgasemissionen der Menschheit zwar unbestritten. Hingegen war es nicht möglich, die Länder zum gemeinsamen Handeln zu bündeln.

Klar war, dass die Bremsung der Klimaerwärmung nur durch die Verminderung der jährlichen Emissionen geschehen konnte. Dies aber war schwierig. Der Ersatz von fossilen Treib- und Heizstoffen und von fossiler Stromerzeugung durch erneuerbare Energien kostete voraussehbar viel Geld. Erst recht mochte niemand von den Ländervertretern in New York daran denken, seinem eigenen Land wirtschaftliche Einschränkungen oder einen Verzicht auf Wohlstand und Wachstum zuzumuten.

Einig wurde man sich immerhin so weit, als man erkannte, dass beim Klimaschutz nicht für alle Länder die gleichen Regeln gelten konnten. Die Industrieländer setzten damals pro Kopf der Bevölkerung jährliche Mengen von 10 bis 20 Tonnen Treibhausgase frei. In den anderen Ländern war der Ausstoss geringer, in den ärmsten Ländern nahe bei null. Aus der Sicht der Entwicklungsländer und der von ihnen geforderten Klimagerechtigkeit konnte es in einem ersten Schritt nur um die Konvergenz gehen: Die Industrieländer sollten ihre Pro-Kopf-Emissionen reduzieren, wogegen die Entwicklungsländer sie weiterhin steigern durften, bis sich die beiden Gruppen am Konvergenzpunkt trafen; von dort an sollte der Weg gemeinsam abwärts gehen.

Unter diesen Umständen war eine vom sogenannten Fussabdruck abhängige Verminderungspflicht der Industrieländer als regulatorischer Ansatz nicht denkbar. Der Fussabdruck (carbon footprint) ist die Gesamtheit der direkten und indirekten Emissionen jedes Landes. Er errechnet sich als die Summe von direkten und von importierten Emissionen abzüglich der exportierten direkten Emissionen.

Direkte Emissionen eines Landes sind diejenigen, die auf seinem Territorium in die Atmosphäre freigesetzt werden. Als indirekt gelten die Emissionen, die bei der Herstellung und dem Transport von importierten Energien, Gütern und Dienstleistungen im Ausland freigesetzt wurden. Die direkten Emissionen entstehen im Inland vor allem beim Heizen, Autofahren, in der Industrie und Landwirtschaft. Die indirekten betreffen den Konsum. Fast jedem aus dem Ausland importierten Gut sind indirekte Emissionen zuzurechnen. In Städten mit wenig Industrie und Landwirtschaft übersteigen die indirekten Emissionen die direkten um ein Vielfaches.

Am Klimagipfel von 1992 war offensichtlich, dass die Industrieländer ihre Fussabdrücke von 10-20 t CO2 pro Kopf der Bevölkerung nicht auf null reduzieren konnten, weder damals noch in Zukunft. Ein Fussabdruck null hätte einen weitgehenden Konsumverzicht der Bevölkerung verlangt. Etwas Derartiges stand nicht zur Debatte.

So einigte man sich darauf, lediglich die direkten Emissionen ins Visier zu nehmen. Die Konsumfreiheit der Länder blieb unangetastet.

Der unterschiedliche Entwicklungsstand der Länder führte zu deren Einteilung in drei Gruppen. Die erste Gruppe wurde in einem Anhang 2 zum Rahmenabkommen zusammengefasst. Es waren die bestsituierten Industrieländer. Sie verpflichteten sich zur Begrenzung ihrer direkten TG-Emissionen, und zwar sinngemäss mit dem Ziel, den Klimawandel zu verhindern. Ausserdem verpflichteten sie sich zu besonderen Unterstützungsleistungen an die Entwicklungsländer, und sie übernahmen die Kosten für deren Berichtswesen. Schliesslich verpflichteten sie sich, den Zugang der Entwicklungsländer zu umweltverträglichen Technologien fördern.

Die zweite Gruppe, deren Mitglieder im Anhang 1 aufgezählt wurden, umfasste alle Mitglieder der ersten Gruppe und zusätzlich die sogenannten Länder im Übergang zur Marktwirtschaft. Damit waren die Länder des bisherigen Ostblocks gemeint, bei denen der Kommunismus seit 1989 nicht mehr Staatsideologie war. Die zusätzlichen Länder des Anhangs 1 verpflichteten sich zur Begrenzung von TG-Emissionen, und zwar sinngemäss mit dem Ziel, den Klimawandel zu verzögern. Im Gegensatz zu den Ländern des Anhangs 2 übernahmen sie keine Pflichten gegenüber den Entwicklungsländern.

Die dritte Gruppe fasste alle Länder zusammen, die nicht im Anhang 1 figurierten. Es waren die Entwicklungsländer und jene Länder, die als Schwellenländer bezeichnet werden. Dazu gehörten China, das sich damals weiterhin zum Kommunismus bekannte, Indien und Brasilien. Diese Länder übernahmen überhaupt keine Verpflichtungen, sondern sollten von der Finanz- und Technologiehilfe der Länder des Anhangs 2 profitieren.

Der wichtigste Punkt der Vereinbarung war die Verpflichtung aller Länder, regelmässige Berichte über den Umfang ihrer TG-Emissionen - sogenannte Treibhausgas-Inventare - zu veröffentlichen. Die Hoffnung war, dass diese Publizität einen moralischen Druck zu klimaschonendem Gebaren erzeugen würde.

Ein weiterer Punkt war die Einrichtung eines ständigen Sekretariats der Weltklimakonferenz. Dadurch wurde diese zu einer permanenten Institution ausgebaut. Es wurde in Aussicht genommen, jährlich eine Weltklima-Gipfelkonferenz (Conference of the Parties, COP) abzuhalten.

Die erwähnten Verpflichtungen des Klimarahmenabkommens besassen keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern waren blosse Äusserungen des guten Willens. Länder, die weiterhin keine Anstrengungen für den Klimaschutz unternahmen, hatten keine Sanktionen zu befürchten. Äusserlich betrachtet brachte die UN-Rahmenkonferenz von 1992 den Klimaschutz nicht vorwärts. Aber das ständige Sekretariat und die jährlichen Weltklima-Gipfelkonferenzen sowie die Pflicht zur Führung und Offenlegung nationaler Emissions-Inventare waren Fakten administrativer Art. Klimawandel und Klimaschutz waren fortab feste Themen der internationalen politischen Agenda. In manchen Ländern wurden besondere Amtsstellen für den Klimaschutz eingerichtet. Im Ergebnis wurde der Klimaschutz noch nicht konkret umgesetzt, aber er wurde national und international mit einer spezialisierten und wachsenden Bürokratie verwaltet. Grüne Parteien nahmen sich der Sache an und machten sie in vielen Ländern zu einem innenpolitischen Thema.

Weltklimagipfel von 1997 in Kyoto

Die Menschheit kam einen Schritt vorwärts am Weltklimagipfel von 1997 im japanischen Kyoto. Auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens von 1992, das weiterhin in Kraft blieb und bis heute in Kraft steht, wurde vereinbart, dass die Industrieländer verbindliche Emissions-Reduktionsverpflichtungen übernahmen, und zwar dergestalt, dass diese Länder im gemeinsamen Durchschnitt ihre direkten Emissionen bis zum Jahr 2012 um mindestens 5% und bis 2020 um mindestens 18% unter den Durchschnitt des Jahres 1990 senken sollten. Die Länder durften ihre Beiträge zu dieser Gemeinschaftsaktion unterschiedlich festlegen. Die meisten liessen sich für die erste Verpflichtungsperiode (2008-2012) mit Reduktionszielen von -8% eintragen - so auch die Schweiz. Russland wurde mit 0% eingetragen. Die USA, China, Indien sowie die Entwicklungsländer übernahmen keine Reduktionsverpflichtungen. Die internationale Schiff- und Luftfahrt blieben ausserhalb des Abkommens. Die Konferenz der Vertragsparteien konnte Sanktionen, d.h. Bussen, für die Nichterfüllung der eingegangenen Reduktionsverpflichtungen verhängen.

Wegen des Abseitsstehens wichtiger Industrieländer und Chinas konnten die Vertragsparteien nur solche Belastungen auf sich nehmen, welche die Konkurrenzfähigkeit ihrer Volkswirtschaften gegenüber den abseitsstehenden Ländern nicht schwächten. Die Übernahme einschneidender Belastungen war damit ausgeschlossen.

Reduktion der Direktemissionen gemäss dem Territorialprinzip

Der Vertrag, dessen Text später als "Kyoto-Protokoll" bezeichnet wurde, schuf einen Mechanismus, der die Pflichterfüllung für die Länder in gleichem Masse erleichterte, wie er deren Wirkung für den Klimaschutz abschwächte: Die Reduktionsverpflichtungen sollten sich, wie bereits gesagt, nur auf die direkten Emissionen jedes Landes beziehen, d.h. auf jene Emissionen, die auf dessen Territorium freigesetzt wurden.

Einführung nationaler Emissionsbuchhaltungen

Mit dem Konzept von Kyoto wurde versucht, den Klimaschutz mittels länderweiser Emissionsbuchhaltungen zu verwirklichen, und zwar folgendermassen: Jedem Land werden die auf seinem Territorium direkt verursachten Emissionen ("positive Emissionen") zugerechnet. Davon werden die dem Lande zuzurechnenden "negativen Emissionen" subtrahiert, nämlich die im Inland bewirkten sowie die in einem Entwicklungs- oder Schwellenland finanzierten Absenkungen sowie die ebendort finanzierten Emissionsverminderungen und Emissionsvermeidungen. Sind die negativen Emissionen gleich gross wie die positiven, dann ist die Emissionsbilanz des Landes "netto null". (Unter Absenkungen versteht man die Endlagerung von CO2 im Boden. Auch die langfristige, obgleich nicht endgültige Bindung von Kohlenstoff in Pflanzen, namentlich in Bäumen, wird als Absenkung betrachtet.)

Bei den negativen Emissionen verzichtet die Formel von Kyoto auf das Territorialprinzip. Statt auf den Ort der Absenkung, Emissionsverminderung und Emissionsvermeidung stellt die Formel auf den Ort ab, von dem die Finanzierung stammt. Wenn ein Land ausserhalb seines Territoriums negative Emissionen finanziert, darf es sich diese an seine inländischen Direktemissionen anrechnen. Mit 100 positiven Emissionseinheiten im Inland und ebenso vielen negativen im Ausland erreicht das Land netto null Direktemissionen.

Emissionszertifikate und CO2-Zertifikate

In Kyoto kam man den Industrieländern noch weiter entgegen. Sie und ihre Industrien sollten nicht durch staatlichen Zwang, sondern durch ein privatwirtschaftliches Instrument zu Reduktionsmassnahmen motiviert werden. Statt jedem Land und dessen Unternehmen feste Reduktionsziele pro Jahr aufzuerlegen, erteilte die Konferenz den Ländern jährliche Emissionsrechte im Umfang der ihnen zugeteilten Emissions-Budgets. Was sinngemäss als Verbot sein sollte, wurde in eine Berechtigung umformuliert. Die Länder konnten die Emissionsrechte an ihre inländischen Unternehmungen weitergeben. Die Emissionsrechte wurden in Emissions-Zertifikaten dargestellt, wofür folgende Regeln heute noch gelten:

Jedes Zertifikat berechtigt zur Freisetzung einer Tonne CO2. Sobald die betreffende Tonne freigesetzt ist, wird das Zertifikat entkräftet. Länder und Unternehmungen, die weniger Treibhausgase freisetzen als sie dürfen, können ihre überschüssigen Zertifikate verkaufen. Wer sein Budget überschreitet, kann Zertifikate dazukaufen. Der Zertifikate-Handel geschieht in Emissionshandels-systemen (EHS) und an Zertifikate-Börsen.

Nach Einführung der Zertifikate schwankte deren Preis zwischen wenigen Dollars und etwa 100 Dollars. In der Schweiz liegt der Preis momentan etwa bei 70 CHF, was umgerechnet einer Verteuerung des Liters Benzin oder Diesel von etwa 15 Rappen entspricht. Das ist etwa die Hälfte dessen, was den vom Zertifikate-Handel ausgeschlossenen Privaten in der Schweiz mit der CO2-Steuer pro Liter Heizöl auferlegt wird. Mit anderen Worten: Die Industrie wird im Vergleich zu den privaten Haushalten milde angefasst. Zwar wurde in Kyoto in Aussicht genommen, die Menge der jährlich ausgegebenen Emissionszertifikate mit der Zeit zu verringern und ihren Preis dadurch zu erhöhen, um die Industrie unter wachsenden Druck zu klimaschonendem Verhalten zu setzen. Da die Landesregierungen aber die Konkurrenzfähigkeit ihrer nationalen Volkswirtschaften im Auge behalten müssen, sind der Verteuerung der Zertifikate Grenzen gesetzt.

Der beschriebene Mechanismus wurde in Kyoto ergänzt ("flexibilisiert") durch die Einführung von Kompensationsmöglichkeiten, und zwar gemäss folgenden Regeln: Überschreiten Länder oder Unternehmen die ihnen zugeteilten Emissions-Budgets, so können sie dies dadurch kompensieren, dass sie von anderen Akteuren Negativ-Emissions-Zertifikate (aus Absenkungen sowie ausländischen Emissionsverminderungen und -vermeidungen), sogenannte CO2-Zertifikate, kaufen und diese an die Erfüllung ihrer Reduktionspflichten anrechnen. CO2-Zertifikate werden vorwiegend von Entwicklungsländern ausgestellt, die selber keine Reduktionsverpflichtungen haben, aber von Geldzahlungen der Industrieländer profitieren möchten.

Die Kompensationsprojekte müssen von den Regierungen des finanzierenden Landes und des Gastlands genehmigt und ihre Klimaschutz-Wirkung von einer anerkannten Zertifizierungsstelle bestätigt werden. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass der Geldgeber ein Projekt finanziert, das im Gastland zusätzlich zu jenen Massnahmen hinzutritt, die vom Gastland ohne ausländische Hilfe ohnehin getroffen werden (Additionalitätsprinzip).

Eine Untersuchung für die Europäische Kommission von 2016 kam zu Schluss, dass 85% der Kompensationsprojekte eine tiefe Wahrscheinlichkeit aufwiesen, dass die resultierenden Reduktionen zusätzlich und dass sie nicht überschätzt waren. Nur bei 2% der Projekte (oder 7% der 2013-2020 erwarteten Minderungsleistungen) wurde die Wahrscheinlichkeit als hoch eingeschätzt, dass die Minderungsleistungen zusätzlich und nicht überschätzt waren. Ein deutscher Skandal mit China brachte an den Tag, dass China kraft seiner Definition als Schwellenland CO2-Zertifikate in grossem Umfang an europäische Unternehmen verkaufen und das Geld dazu verwenden kann, die im chinesischen Fünfjahresplan vorgesehenen neuen Wind- und Solarkraftwerke zu finanzieren. Einzige Voraussetzung für die Zertifizierung solcher Projekte ist, dass die Anlage im Zeitpunkt der Projektgenehmigung noch nicht gebaut ist. Der Skandal bestand darin, dass Zertifikate für bereits bestehende und für fiktive Kraftwerke verkauft wurden. Dass die ausländische Finanzierung die in chinesischen Fünfjahresplänen fest eingeplanten Wind- und Solarkraftwerke zu "zusätzlichen" Projekten macht und dass China als die zweitgrösste und am schnellsten wachsende Wirtschaftsmacht CO2-Zertifikate an das rezessive Deutschland verkauft, wurde von keiner Seite beanstandet.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führte eine Untersuchung der von schweizerischen Bundesbehörden finanzierten Klimaschutzmassnahmen durch und äusserte sich in ihrem Bericht von 2023 kritisch. Sie stellte fest, dass die überwiegende Zahl der Kompensationsprojekte eine geringe Effizienz hatte. Sie erwähnte Betrugstatbestände und kam zum Schluss, dass die staatlichen Subventionen für den Klimaschutz vor allem Partikularinteressen bedienten, dass die eigentliche Wirksamkeit im Vergleich zum Aufwand bescheiden war und dass im Bereich des Klimaschutzes Steuergelder unsorgfältig ausgegeben wurden.

2025 wurde aufgrund einer Recherche der schweizerischen Sonntagszeitung ein von der Schweiz finanziertes Kompensationsprojekt publik, nämlich den Ersatz von Dieselbussen durch Elektrobusse in Bangkok mit Anrechnung der dadurch verminderten Diesel-Emissionen in der schweizerischen Emissionsbuchhaltung, obwohl die Stromversorgung der Stadt Bangkok zu 80% von Kohlekraftwerken gespeist wird (Sonntagszeitung vom 17.08.2025).

Umsetzung und Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020

Jene Länder, die bis 2012 ihre Direktemissionen im gemeinschaftlichen Durchschnitt um 5% senken mussten, haben diese Pflicht erfüllt. Die Schweiz gehörte dazu. Kanada, das seine Emissionen inzwischen gesteigert hatte, entzog sich einer Strafzahlung, indem es Ende 2011 aus der Konvention austrat.

Bei der Verlängerung des Kyoto-Protokolls auf die zweite Periode von 2013-2020 schrumpfte die Zahl der Industrieländer, die Reduktionspflichten auf sich nahmen. Die grössten Emittenten USA und China sowie wichtige Schwellenländer wie Indien, Russland, Indonesien, aber auch Kanada blieben abseits. Die verbleibenden Industrieländer waren nur noch für einen kleinen Teil der weltweiten Emissionen ursächlich (rund 15%).

Pariser Klimakonvention von 2015

Ab 2012 war nicht mehr zu verkennen, dass die Regeln von Kyoto den Klimaschutz nicht voranbrachten. So wurde nach einer neuen Lösung gesucht, bei der wieder alle Länder mitmachten. Sie wurde 2015 in der Klimakonferenz von Paris in der Weise gefunden, dass auf vertragliche Verpflichtungen mit Bussendrohung fortab verzichtet wurde. Stattdessen einigte man sich auf zwei Dinge, nämlich erstens, dass das Klima bei einer Erwärmung von höchstens 1,5 Grad Celsius, allerhöchstens 2 Grad über der vorindustriellen Durchschnittstemperatur stabilisiert werden sollte, und zweitens, dass die Länder zur Erreichung dieses Ziels ihre direkten Emissionen bis zum Jahr 2050 auf netto null herunterfahren sollten. Wie die Länder diese Ziele erreichten, blieb ihnen anheimgestellt.

Rückschläge und Teilerfolge

2024 sind die USA aus dem Pariser Abkommen ausgetreten. China und Indien, die als Schwellenländer keine Reduktionsverpflichtungen übernommen haben, steigern ihre Emissionen seit 2015 jährlich. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen kam 2022 zur Auffassung, dass sich das Klima bei vollständiger Umsetzung aller vorbehaltlos angekündigten Beiträge um etwa 2,7 Grad Celsius erwärmen werde, dass also die vereinbarte oberste Limite von 2 Grad deutlich überschritten werde.

Die Klimapolitik hat seit 1992 immerhin gewisse Teilerfolge gebracht. Die Elektrifizierung schreitet voran. Gegenwärtig macht der Anteil des Stroms am gesamten weltweiten Energieverbrauch ca. 21% aus. Bei den Primärenergien, die zur Stromerzeugung beitragen, hat sich der Anteil von Wind- und Solarkraft vergrössert, derjenige der fossilen Quellen verringert. Klima-aktive Länder wie Deutschland und die Schweiz haben sowohl ihre direkten Emissionen wie auch den Fussabdruck vermindert.

Beurteilung der Klimapolitik

Der Klimaschutz im Spannungsfeld zwischen Fremd- und Eigennutzen

Was jemand für den Klimaschutz tut, kommt fast ausschliesslich der ganzen Menschheit zugut und ist damit fast ausschliesslich fremdnützig. 2023 wurden in der Schweiz 35 Mio. Tonnen CO2 ausgestossen, was bezogen auf die 40 Gt der ganzen Menschheit 0,1% ausmachte. Übersetzt man dieses Verhältnis in eine monetäre Relation, so mag man sagen: Von 100 Franken, die aus schweizerischen Steuergeldern für den Klimaschutz aufgewendet werden, kommen 99 Franken und 90 Rappen dem Ausland, nur 10 Rappen der Schweiz zugut. Dies kann den Eindruck erwecken, Klimaschutz sei eine Benefizveranstaltung, für die es nicht lohnt, sich anzustrengen, insbesondere solange grössere Länder ihre grösseren Schadensanteile vergrössern.

Ein solcher Standpunkt wäre verfehlt. Die Motivation kann und muss aus einer anderen ethischen Quelle geschöpft werden:

Auch wenn die Mehrheit der grossen Emittenten ihre Schadensanteile vergrössert, handelt die Schweiz richtig, wenn sie den ihrigen reduziert. Andere nicht zu schädigen ist ein allgemeines ethisches Prinzip. Diesem Prinzip nachzuleben ist auch dann richtig, wenn damit nicht die Welt gerettet wird. Die Verantwortung der Schweiz ist nicht, das Weltklima zu retten oder zu seiner Rettung einen entscheidenden Beitrag zu leisten - sie kann weder das eine noch das andere -, sondern ihren eigenen Schadensbeitrag so klein wie möglich zu halten und damit die verhängnisvolle Entwicklung um ein Weniges zu verzögern.

Der Minimalismus von Kyoto

Die Formel von Kyoto eröffnete den Industrieländern die Möglichkeit zu einem eigentlichen Klima-Minimalismus. Die Ausblendung der indirekten Emissionen, die Zulässigkeit der Verlagerung von Negativemissionen ins Ausland und die Möglichkeit der Anrechnung von eingekauften Kompensationen, die im Falle von Vermeidungszertifikaten fiktiv sein können, erlaubt den Industrieländern, auf dem Papier niedrige Nettowerte auszuweisen, ohne ihre tatsächlichen Emissionen wesentlich zu reduzieren. Zwar bemühen sich manche Länder, auf solche Ausweichmanöver zu verzichten, indem sie etwa die Anrechnung eingekaufter Kompensationen beschränken oder an besondere Bedingungen knüpfen. Aber die Instrumente von Kyoto stehen als Notbehelfe zur Verfügung, wenn es anders nicht geht.

Überwiegender Misserfolg der bisherigen Bemühungen

Am Pariser Klimagipfel von 2015 wurde die schrittweise Verminderung der Emissionen beschlossen. Seither sind die Emissionen (ausser im Corona-Jahr 2020) jährlich gewachsen. Die Energiewende rückt mit jedem Tag in weitere Ferne.

Hauptgrund des Misserfolgs ist das Abseitsstehen von drei Vierteln der Emittenten, darunter der drei grössten China, USA und Indien. Nur die westeuropäischen Industrieländer sowie Japan und Australien strengen sich an, teils mit tauglichen Mitteln, teils mit untauglichen.

Tauglich und wirksam sind die Ersetzung fossiler durch erneuerbare Primärenergien, ferner Effizienzsteigerungen bei der Energienutzung, Wärmedämmungen an Gebäuden und Geräten sowie die Erhaltung und Vergrösserung von Wäldern und anderen natürlichen Kohlenstoffspeichern.

Untauglich und im Ergebnis kontraproduktiv sind die auf netto null ausgerichteten Bemühungen. Sie helfen, wie unten gezeigt wird, dem Klima nur wenig, lähmen aber die Bereitschaft der Bevölkerung, den Konsum klimafreundlich zu gestalten.

Begründung des Misserfolgs in der Kyoto-Formel selbst

Aufgrund der für die Industrieländer geltenden Berechnungsregeln und des Dispenses der Entwicklungs- und Schwellenländer von Reduktionspflichten gewährleistet das Konzept von Kyoto keinen wirkungsvollen Klimaschutz. Es erlaubt den emissions- und finanzstarken Industrieländern, ihre Reduktionspflichten zu erfüllen, indem sie emissionsintensive Prozesse in Entwicklungsländer auslagern und von dort Senkenleistungen einkaufen. Man denke sich eine Zementfabrik in der Schweiz mit hohem CO2-Ausstoss, die nach Afrika verlagert wird, und an eine vom Zementfabrikanten finanzierte Aufforstung im gleichen afrikanischen Land. Kraft des Territorialprinzips sind die Emissionen der Zementfabrikation fortab dem afrikanischen Land zu belasten (was dieses emissionsrechtlich nicht stört, weil das Land keine Reduktionsverpflichtungen hat), wogegen die Gutschriften aus der afrikanischen Aufforstung der reduktionspflichtigen Schweiz zugutekommen.

Die Auslagerung von Emissionen in das nicht reduktionspflichtige Ausland schützt das Weltklima nicht, der Einkauf von Senkenleistungen nur wenig, da der Grossteil davon hypothetisch oder fiktiv ist (vgl. dazu unten).

Dem Konzept von Kyoto haftet ein Hauch von kolonialer Ausbeutung an: Die reduktionspflichtigen Industrieländer sichern sich die Möglichkeit zur Weiterführung ihrer wirtschaftlich profitablen, aber klimabelastenden Industrien, indem sie die unprofitablen Absenkungen in die Entwicklungsländer verlagern. Denn mit Negativemissionen - Aufforstungen, Anlegen von Mooren u.a. - ist kein Geld zu verdienen.

Missbräuche

Da alle an der Generierung und Zertifizierung von Kompensationsprojekten beteiligten Akteure eigene Interessen finanzieller oder emissionsbuchhalterischer Art verfolgen, sind Missbräuche vorprogrammiert. Für die Zertifizierungsstellen ist die Versuchung besonders gross. Denn die Einsparung von Emissionen ist immer etwas Hypothetisches, nämlich die Differenz zwischen den hypothetisch zu erwartenden künftigen Emissionen, wenn das Projekt nicht realisiert worden wäre, und den tatsächlichen (geringeren) Emissionen des projektierten Betriebs. Die tatsächlichen Emissionen können vor Ort gemessen werden. Die eingesparten höheren Emissionen sind immer nur Schätzungen und zudem hypothetisch. Die Zertifizierungsstellen haben weite Ermessensspielräume, um das Quantum der Einsparungen und die Anzahl der CO2-Zertifikate nach oben zu treiben. Niemand von den Beteiligten, auch nicht die Umweltämter der Sponsorenländer, haben ein Interesse, genau hinzuschauen und Schwindel-Zertifikate zurückzuweisen.

Falscher Fokus

Mit der Einführung von Emissions-Budgets, Emissionsrechten und Kompensationsmöglichkeiten haben die Länder und Unternehmungen aus dem Blick verloren, worum es eigentlich geht, nämlich den wirksamen Schutz des Weltklimas. Stattdessen ist die Aufmerksamkeit seither auf die territoriale Erreichung von Pflicht-Budgets und damit auf eine ortsbezogene buchhalterisch-formelle Pflichterfüllung gerichtet, und dies beschränkt auf die territorialen Direktemissionen. Für die Länder und ihre Unternehmungen geht es nun primär darum, ihre Emissionsbuchhaltungen mit den bestehenden Vorgaben in Einklang zu halten, und dies zu so geringen Kosten wie möglich.

Damit geraten die Umweltämter der Industrieländer unter den Druck, ihre buchhalterischen Reduktionspflichten mit den vorhandenen Geldmitteln zu erfüllen. Bei der Kontrolle, ob die angemeldeten Kompensationsprojekte langfristige Emissionsreduktionen bringen, befinden sie sich im Interessenkonflikt zwischen wirksamem Klimaschutz und einer ausgeglichenen Emissionsbuchhaltung.

Grundsätzliche Fragwürdigkeit von Kompensationen
mit Emissionsverminderungen und -vermeidungen

Die Kompensation mit ausländischen Emissionsverminderungen und -vermeidungen ist grundsätzlich fragwürdig. Die Emission eines Geldgebers wird nicht wettgemacht durch das Unterbleiben einer Emission beim Empfänger des Geldes. Allgemeiner gesagt: Die Emission eines Akteurs wird nicht dadurch wettgemacht, dass ein anderer Akteur keine Emission verursacht. Physikalisch ausgedrückt: Eine tatsächliche Emission wird nicht dadurch aus der Atmosphäre entfernt, dass eine mögliche Emission unterbleibt. Wird für das Unterbleiben einer möglichen Emission ein CO2-Zertifikat ausgestellt, so geschieht dies für eine Fiktion ohne Klimaschutzwirkung.

Unüberwindliche Hürden für technische Absenkungen

Die Menschheit kann das Netto-Null-2050-Ziel nur erreichen, wenn die langfristig unvermeidbar bleibenden Emissionen durch Absenkungen wettgemacht werden. Politik und Wissenschaft erhoffen sich Absenkungen in klimarelevantem Umfang vor allem von zwei Methoden, die als Carbon Capture and Storage (CCS) und als Direct Air Carbon Capture and Storage (DACCS) bezeichnet werden.

CCS ist das Abfangen von CO2 durch den Verursacher an der Quelle und die anschliessende Entsorgung. Es geht insbesondere um die Abscheidung von CO2 aus der Abluft in Industriekaminen, bevor die Schadstoffe in die Atmosphäre gelangen. Bei einer CO2-Konzentration von 20% im Kamin fällt mit der Ausfilterung von 2'500 Kubikmetern Abluft ca. eine Tonne CO2 an.

DACCS ist der Entzug von Treibhausgasen aus der freien Atmosphäre. Wer dieses Verfahren anwendet, reinigt die Erdatmosphäre im Wesentlichen von fremden Emissionen, d.h. von CO2, das von anderen Verursachern in der Vergangenheit ausgestossen wurde. Nur ein verschwindend kleiner Bruchteil der eingefangenen Schadstoffe geht auf die eigenen Emissionen des Akteurs zurück. Da der CO2-Gehalt der Atmosphäre 0,04% ist, müssen für die Abscheidung einer Tonne CO2 ca. 1,25 Mio. Kubikmeter Luft durchgefiltert werden, d.h. das 500-fache Volumen dessen, was beim CCS-Verfahren durchzufiltern ist. Energiebedarf und Kosten der Ausfilterung wären um den Faktor 500 grösser als bei der Abscheidung an der Quelle im CCS-Verfahren.

Beide Verfahren, CCS und DACCS, können das Klima nur retten, wenn das Einpressen von CO2 kilometertief unter dem Erd- oder Meeresboden in jährlichen Gt-Quantitäten machbar und erschwinglich ist. Die Machbarkeit wird von Experten bis heute kontrovers beurteilt. In Norwegen bewältigt eine funktionierende CCS-Anlage 1,5 Mio. Tonnen CO2 jährlich. Das sind 0,01% jener 20 Gt, die jährlich zur Entsorgung anstehen. Der Betrieb im Kleinen beweist nicht, dass er auch in mehrtausendfacher Ausweitung funktionieren kann. Eine Verbilligung der Kosten pro Tonne durch Steigerung der Menge ist nicht zu erwarten, im Gegenteil: mit steigendem Injektionsvolumen und -tempo der Absenkung wächst der Presswiderstand exponentiell. Entsprechend wachsen Energiebedarf und Kosten. Umweltorganisationen qualifizieren den norwegischen CCS-Betrieb als eine blosse Inszenierung zur Beruhigung der Abnehmer des norwegischen Erdöls und Erdgases mit der Werbebotschaft, der Lieferant der klimaschädlichen Primärenergie sei sich der CO2-Entsorgungsproblematik bewusst und bemühe sich um eine Lösung.

Bezüglich DACCS wird die Machbarkeit von einer privaten Firma in Island behauptet, dort jedoch nicht zur Verkaufsförderung von Öl und Gas, sondern zur Mobilisierung von Sponsorengeldern. Diese fliessen reichlich. Denn die blosse Tatsache, dass jemand behauptet, für die Machbarkeit von DACCS den Tatbeweis erbringen zu können, ist ein unverzichtbares Element jedes Netto-Null-Narrativs. Der Beweis der Machbarkeit in grossen Dimensionen ist aber bis heute nicht erbracht.

Sofern die Absenkung grosser Mengen von CO2 eines Tages möglich sein sollte, wird das CCS-Verfahren im Vordergrund stehen. Das um den Faktor 500 weniger effiziente und entsprechend teurere DACCS-Verfahren dürfte erst zum Zuge kommen, wenn die CCS-Potenziale ausgeschöpft sind.

Aber auch CCS wird sich international kaum durchsetzen, sondern, wenn überhaupt, beschränkt bleiben auf reiche Länder mit eigenen Speicherstätten und einem hohen Überschuss an erneuerbarer Energie. In anderen Ländern sind dem Verfahren aus finanziellen und energetischen Gründen enge Grenzen gesetzt. Es umfasst im Wesentlichen vier Schritte, nämlich (1.) die Abscheidung des Kohlendioxyds aus der Kamin-Abluft, (2.) die Verflüssigung bei tiefen Negativtemperaturen unter hohem Druck, (3.) die Zwischenspeicherung in Druckbehältnissen und den Strassen- oder Pipeline-Transport über grosse Distanzen zu den Endlagerstätten, schliesslich (4.) das Einpressen des flüssigen CO2 unter noch viel grösserem Druck in Gesteinsschichten kilometertief unter dem Erd- oder Meeresboden. Jeder einzelne Schritt ist technisch anspruchsvoll, energieintensiv und teuer. Kann der hohe Energiebedarf des Verfahrens nicht überwiegend durch erneuerbare Energien oder Atomstrom gedeckt werden, so ist das Verfahren klimaschädlich. Würden die Kosten des Verfahrens auf die Preise der Produkte und Dienstleistungen dazugeschlagen, bei deren Herstellung das zu entsorgende CO2 entstanden ist (z.B. auf die Preise für Zement, Kehrichtverbrennung, Fernwärme und fossil erzeugten Strom), dann würde dies die betreffenden Produktpreise weit über die Grenzen der Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit hochtreiben und privatwirtschaftliche Emittenten zu Betriebsverlegungen in Länder ohne CCS-Pflichten zwingen. Die Schutzwirkung für das Klima wäre gering. So würde die Schweiz, deren CO2-Emissionen nur zu etwa 25% aus CCS-fähigen Punktquellen stammen, durch CO2-Entsorgung etwa 1/4 Promille Schadstoffe aus dem weltweiten Emissionsfluss herausnehmen und damit - bildhaft gesprochen - das Tempo, mit dem die Menschheit auf den Klimawandel zutreibt, von 100,0 auf 99,9 Stundenkilometer reduzieren. Keine demokratisch verfasste Bevölkerung dürfte bereit sein, zu einem so begrenzten Zweck die hohen Kosten der CO2-Entsorgung zu schultern, insbesondere dann, wenn andere Länder dem Klimawandel weiterhin Schub geben. Despotisch regierte Länder, bei denen machtpolitische Interessen die absolute Priorität haben, werden ebenfalls keine Mittel für die CO2-Entsorgung übrig haben.

Erst recht gilt dies für das DACCS-Verfahren. Die Schwierigkeiten seiner Anwendungen sind bezüglich der Schritte 2, 3 und 4 die gleichen wie beim CCS-Verfahren. Hingegen ist der erste Schritt, nämlich die Abscheidung des CO2 aus der Luft, wie bereits gesagt, wegen der geringen CO2-Konzentration in der Atmosphäre etwa 500mal aufwendiger als die Abscheidung des konzentrierten CO2 aus einem Industriekamin. Solange DACCS nicht von der Mehrheit der Emittenten gemeinschaftlich betrieben wird, wäre es eine exorbitant teure Benefizveranstaltung wohlmeinender Einzelner zum überwiegenden Nutzen von Ländern, die ihre nationalen Egoismen über den Klimaschutz stellen. Landesregierungen, die Steuergelder für DACCS ausgeben möchten, müssen sich die Frage stellen lassen, warum ihr Land CO2 aus der Atmosphäre zurückholen soll, das fast ausschliesslich von anderen Ländern freigesetzt wurde? Warum soll ein Land dies tun, solange andere weiterhin unbekümmert CO2 freisetzen?

Netto null - eine klimaschädliche Leerformel

Wird "Netto null" als klimapolitisches Ziel eines Landes verstanden, so meint der Begriff, wie gesagt, nicht die Unterbindung positiver Direktemissionen, sondern eine auf das Territorium des Landes beschränkte Differenzrechnung mit einem Nullergebnis, nämlich die Differenz null zwischen den innerhalb des Staatsgebiets verursachten Direktemissionen abzüglich der dort bewirkten Absenkungen (DACCS) und der von auswärts zugekauften Negativemissionen, alles unter Ausblendung der durch den landesinternen Konsum auswärts verursachten indirekten Emissionen.

Da DACCS in klimarelevantem Umfang bis auf Weiteres nicht verfügbar ist, verkürzt sich die Rechnung im Wesentlichen auf die Differenz der positiven landesinternen Direktemissionen abzüglich der zugekauften Negativemissionen.

Da die zugekauften Negativemissionen fiktiv sein können, meint "Netto null" keine quantifizierbare Begrenzung der tatsächlichen Emissionen eines Landes, sondern kann mit jeder Menge tatsächlicher Emissionen rechnerisch vereinbar sein.

Damit ist das politische Ziel "Netto null" für den Klimaschutz schädlich. Ohne die tatsächlichen Emissionen quantitativ zu limitieren spiegelt es der Bevölkerung vor, mit dem rechnerischen Nullergebnis ihre Klimapflichten zu erfüllen und ihre tatsächlichen Emissionen nicht weiter reduzieren zu müssen; schlimmer noch: dank "Netto null 2050" sorge der Staat in ferner Zukunft rechtzeitig für die Erfüllung der Klimapflichten aller, sodass der Einzelne sich um seinen Fussabdruck in der Gegenwart nicht zu kümmern brauche.

Irrgänge durch Koppelung von Klimaschutz und Entwicklungshilfe

Die Koppelung von Klimaschutz und Entwicklungshilfe ist nicht sinnvoll. Wenn die Klimakompensationsinteressen der Geberländer die Auswahl der Projekte bestimmen, sind falsche Entwicklungsprioritäten zwangsläufig. Unter den anerkannten Entwicklungsprioritäten für arme Länder steht der Klimaschutz an letzter Stelle. Vorher kommen Minderung des Hungers, Zugang zu sauberem Trinkwasser, Hebung der Bildung, Empowerment der Frauen, Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit und Seuchenbekämpfung.

Beurteilung verschiedener Energieträger

Kohle, Erdöl, Erdgas

Kohle, Erdöl und Erdgas belasten das Klima, sind aber Primärenergien, deren Förderung und Vertrieb Gewinn bringt. Sie machen jene Länder und Unternehmungen reich, die über die entsprechenden Vorkommen verfügen. Aus den Gewinnen lassen sich die Vertriebskanäle, Transportmittel und Tankstellen finanzieren. Der Vertrieb ist auch bei dürftigen Infrastrukturen möglich.


Als Primärenergien zur Stromversorgung liefern Kohle, Erdöl und Erdgas wertvolle Bandenergie, d.h. Strom, der dauerhaft verfügbar ist. Erdgas liefert zudem die überaus wertvolle Spitzenenergie, die in Stromnetzen gebraucht wird, um tages- und jahreszeitliche Bedarfsspitzen zu decken. Denn Gaskraftwerke können mit wenig Verschleiss kurzfristig an- und abgeschaltet werden. Kohle-, Öl- und Kernkraftwerke sind weniger flexibel.


Im Wirtschaftlichkeitsvergleich bleiben die fossilen Primärenergien gegenüber Wind-, Solar- und anderen erneuerbaren Energien bis auf Weiteres unschlagbar und damit in vielen Weltgegenden auch langfristig dominant. Ihre Förderung und ihr Verbrauch werden mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin wachsen.

Wind- und Solarenergie

Wind- und Solarenergie belasten das Klima nur mit der grauen Energie, die zum Bau, Unterhalt und Abbau der Anlagen gebraucht wird. Die damit verbundenen Emissionen werden während des Lebenszyklus der Anlagen um ein Mehrfaches wettgemacht. Auch unter Berücksichtigung der Anlage-, Unterhalts- und Abbaukosten ist der erzeugte Strom billig, sofern die Anlagen an geeigneten Standorten stehen.


Wind- und Solarenergie sind aber ausschliesslich zur Erzeugung von elektrischem Strom geeignet und damit nur im elektrifizierten Teilbereich der Energieversorgung einsetzbar. Gegenwärtig liegt der Anteil von Strom am weltweiten Endenergieverbrauch, wie vorne erwähnt, bei ca. 21%. Daran ist der Anteil von Wind- und Solarenergie ca. ein Fünftel. Zum gesamten Energieverbrauch steuern Wind- und Solarkraftwerke heute nur je rund 2% bei.


Wind- und Solarkraft wird laufend ausgebaut. Ihr Anteil am weltweiten Strommix ist steigend, desgleichen die absolute Produktionsmenge. Als Primärquellen für Netzstrom stossen Wind- und Solarenergie aber irgendwann an Grenzen. Zur Verteilung des Stroms an die Verbraucher sind weitreichende Stromnetze erforderlich, was stabile Infrastrukturen voraussetzt. In vielen Ländern fehlen diese. Da Wind- und Solarkraftwerke nur mit Unterbrüchen, nicht planbar und nicht bedarfsgerecht Strom liefern, ist Wind- und Solarstrom unter dem Gesichtswinkel der Versorgungssicherheit minderwertiger Strom. Die Versorgungssicherheit muss durch zusätzliche (Backup-)Strukturen gewährleistet werden, insbesondere durch rasch zu- und abschaltbare Gaskraftwerke oder durch Energiespeicher, z.B. durch Pumpspeicher-Stauseen. Bei einer Vollkostenrechnung müssen die Kosten der Backupstrukturen zu den Preisen der Wind- und Solarenergie dazugeschlagen werden. Damit werden Wind- und Solarkraft teuer. Im Gegensatz zu Kohle, Erdöl und Erdgas ist die Ausrüstung eines Landes mit einer hohen Quote von Wind- und Solarstrom und den dazu erforderlichen Zusatzstrukturen nicht gewinnbringend und nur mittels staatlicher Subventionen möglich. Nur wohlhabende Industrieländer können sich hohe Anteile von Wind- und Solarstrom leisten. Aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit muss mindestens die Hälfte, vermutlich ein grösserer Anteil des Netzstroms jederzeit durch Primärenergien erzeugt werden, die bedarfsgerecht abrufbar sind.


Ein spezifisches Problem der Solarenergie ist die kurze und jahreszeitlich unterschiedliche Sonnenscheindauer in mittleren Breitengraden. Soll Solarstrom durch Speicherung von Sommer- und Mittags-Überschüssen ganzjährig bedarfsgerecht verfügbar gemacht werden, so wären grosse Speicher vonnöten. In der Schweiz fällt Solarstrom im Jahresdurchschnitt während ca. eines Fünftels der Zeit an. Nur während dieses Zeitfensters kann Solarstrom also ohne Energieverlust augenblicklich verbraucht werden. Während dieses kurzen Sonnen-Zeitfensters müssten - zusätzlich zum augenblicklichen Verbrauch - die Speicher mit einer wesentlich grösseren Energiemenge aufgeladen werden, um die langen Schattenzeiten zu versorgen. Jede Zwischenspeicherung verursacht Energieverluste. Es bräuchte grossdimensionierte Panels und grossdimensionierte Speicher, beide mit mehrfachen Kapazitäten des täglichen Bedarfs. (Wäre es umgekehrt - würde die Sonne täglich während 80 Prozent der Zeit scheinen, dann wäre solarer Bandstrom mit kleinen PV-Anlagen und kleinen Speichern zu gewinnen. Aber so ist es nicht.) Da die Sonne nicht ganzjährig während gleichbleibender Zeitfenster scheint, müssten die PV- und die Speicherkapazitäten je auf hohe Vielfache des täglichen Verbrauchs ausgelegt werden. Nur so könnte Sonnenenergie des Sommers den Verbrauch im Winter bedarfsgerecht abdecken. Daraus folgt, dass in gemässigten Breitengraden die Wandlung von Solarenergie in ganzjährige Bandenergie unerschwinglich teuer ist. Solarenergie kann andere Stromquellen nur zeitweilig, meist nicht ganztägig und niemals ganzjährig ersetzen.

Wasserkraft

Flusskraftwerke liefern wertvollen Bandstrom, Stauseen den besonders wertvollen Spitzenstrom, dessen Produktion verlustfrei in kürzester Zeit an- und abgeschaltet werden kann.


Sind am Fuss von Stauseen Rückhaltebecken, Seen oder Meere vorhanden, so kann daraus bei Überangeboten von Wind- und Solarstrom kurzfristig Wasser in die Stauseen hochgepumpt werden. Dank der heutigen Turbinentechnik verursacht das Hochpumpen Energieverluste von nur ca. 20%. Diese Verluste sind geringer als diejenigen bei chemischen Energiespeichern.

Damit sind Pumpspeicherstauseen die kostengünstigsten und energieeffizientesten Energiespeicher, um den minderwertigen Wind- und Solarstrom in wertvollen Band- und Spitzenstrom zu wandeln. Allerdings fehlen die geographischen Voraussetzungen für Pumpspeicherstauseen in vielen Ländern. Die vorhandenen und noch zubaubaren Stauseen in den Alpenländern haben bei weitem nicht die Kapazität, um aus überschüssiger Wind- und Solarenergie des Sommers den Ausfall während des Winterhalbjahrs zu decken.


Wasserkraftwerke können über ihren Lebenszyklus von ca. 80 Jahren eine ansprechende Eigenkapitalrendite erbringen. Aber die hohen Anfangsinvestitionen verlangen von privaten Investoren einen langen Atem. Da die Nutzungsrechte an den betroffenen öffentlichen Gewässern meist staatlichen Hoheitsträgern gehören, sind Staatsbeteiligungen, staatliche Mitfinanzierung und staatliche Strombezugsrechte die Regel.

Holz

Etwa 50% des Holzes besteht aus Kohlenstoff. Holz bindet während seines Wachstums atmosphärisches CO2 und erbringt damit eine vorübergehende Senkenleistung (negative Emission).


Bei der Verbrennung von Holz wird die darin enthaltene Senkenleistung vernichtet. Holzverbrennung ist für das Klima in jedem Falle schlechter als konservierende Nutzungen, bei denen der Kohlenstoff über lange Zeit gebunden bleibt.


Wird in Fernwärmeanlagen mit eingekauftem Holz geheizt oder in Kehrichtverbrennungsanlagen eingekauftes Holz zugeheizt, so wird dies in der Werbung zuweilen als Nutzung klimaneutraler erneuerbarer Energie dargestellt. Die Darstellung trifft nicht zu. Wer gekauftes Holz verbrennt, bezahlt dafür in der Regel nur den Heizwert des Brennstoffs, ohne die darin enthaltene Senkenleistung zu verantworten und zu finanzieren. Er kann sich nur die Vernichtung, nicht auch die Erzeugung der Senkenleistung des Holzes zurechnen.

Kernkraft (Atomkraft)

Kernkraft belastet das Klima nur mit der grauen Energie, die zum Bau, Unterhalt und Abbau der Anlagen gebraucht wird. Die damit verbundenen Emissionen werden während des Lebenszyklus der Anlagen um ein Mehrfaches wettgemacht. Atomstrom ist wertvolle Bandenergie. Die Produktion belastet die Atmosphäre nicht. AKWs traditioneller Bauart bergen aber grössere Risiken als die meisten anderen Anlagen zur Stromerzeugung. Die beiden grössten bisherigen AKW-Havarien in Tschernobyl und Fukushima haben Landstriche im Umkreis von ca. 100 km rund um die schadhaften Anlagen langfristig unbewohnbar gemacht. Trotz modernster Sicherungsvorkehren sind die heutigen AKWs nicht gegen solche Havarien gefeit, insbesondere wenn die Möglichkeit von Bombardierungen und Sabotageakten in die Risikobeurteilung einbezogen wird. Aus Sicherheitsgründen ist deshalb der Neubau von AKWs traditioneller Bauart nur in unbesiedelten Gebieten verantwortbar. Hingegen sollten bestehende Anlagen dem Kluma zuliebe erst abgeschaltet werden, wenn eine Kriegs- oder Terrorismusgefahr akut wird. Ob nukleare Kleinkraftwerke in Zukunft mit geringeren Risiken betrieben werden können, ist eine heute noch offene Frage.


In gewissen Ländern besteht eine tiefsitzende, zum Teil irrationale Angst vor der Kernkraft. Aus dieser Angst heraus wird die Endlagerung der verbrauchten nuklearen Brennstäbe oft als langzeitliches Menschheitsrisiko dargestellt. Bei objektiver Betrachtung ist das Risiko gering im Vergleich zur Gefahr atomarer kriegerischer Auseinandersetzungen und im Vergleich zu den absehbaren globalen Schäden, die der Klimawandel mit sich bringt. Um den Klimawandel zu verzögern, ist es grundsätzlich sinnvoll, fossile Kraftwerke durch Kernkraftwerke zu ersetzen.

Empfehlungen

Da die Menschheit Netto Null 2050 voraussehbar nicht erreichen wird und da auch in klimaschutz-aktiven Ländern Zielsetzungen mit einer Null unrealistisch sind (sofern die Buchhaltungen nicht in grossem Umfang mit hypothetischen und fiktiven Kompensationen ausgeglichen werden), da schliesslich die Propagierung hochgesteckter Zukunftsziele den Sparwillen der Bevölkerung in der Gegenwart lähmt, sollten Länder und Regionen, die den Klimaschutz ernst nehmen, solche Zielsetzungen fallen lassen. Sie können ihren Beitrag an die Verzögerung des Klimawandels wirksamer leisten, indem sie die landesinterne Handlungsmaxime nicht auf "netto null in der Zukunft" sondern auf "brutto weniger in der Gegenwart" ausrichten. Zusätzlich zu den territorialen Direktemissionen, die weiterhin vermindert werden sollen, muss der Klimaschutz auch die konsumbedingten indirekten Emissionen erfassen.


Um die Bevölkerung für ein klimafreundliches Konsumverhalten in der Gegenwart zu sensibilisieren, sollte alle politische und kommerzielle Werbung mit pauschalen Begriffen wie "nachhaltig", "umweltneutral", "grün" etc. verboten werden, sofern das beworbene Angebot nicht tatsächlich null ist - unter Einbezug der darin enthaltenen indirekten Emissionen und ohne Abzug fremder Negativemissionen. Stattdessen sollten die in jedem Angebot enthaltenen direkten und indirekten Emissionen offen deklariert werden, so wie bei Konsumgütern bereits heute chemische Zusammensetzungen und Nährwerte deklariert werden.


Ein besonderer Aufklärungsbedarf besteht bezüglich des elektrischen Stroms und seiner Verteilung. Verbreitete falsche Vorstellungen, die den Willen der Bevölkerung zum Klimaschutz lähmen, sollten korrigiert werden. Die Unterteilung des Strommixes in die beiden Kategorien des Produktionsmixes und des Liefermixes sollte allen Verbrauchern von Netzstrom nahe gebracht werden. Dabei geht es um Folgendes:

Die miteinander verbundenen Stromnetze der Länder eines Kontinents werden dauernd von einer Vielzahl von Kraftwerken (Produzenten) gespeist. Die Anteile der Einspeisungen aus fossilen, erneuerbaren und anderen Primärenergien verändern sich im Tages- und Jahresverlauf ständig. Die Stromnetze haben keine Speicher, sondern geben in jeder Millisekunde genau jene Menge Strom in jener Einspeisemischung an die Verbraucher ab, die von den Produzenten in der gleichen Millisekunde eingespeist wird. Diese Mischung heisst Produktionsmix. Im Netzstrom gibt es keine unterschiedlichen Stromqualitäten, die sich nach besonderen Merkmalen physikalisch unterscheiden lassen. Wer Netzstrom bezieht, braucht immer Strom, der von allen Produzenten stammt, die im gegebenen Zeitpunkt Strom ins Netz einspeisen. Im Produktionsmix sind fast immer wechselnde Anteile aus fossilen und nuklearen Quellen enthalten. Netzstrom ab Steckdose ist fast immer "grau".


Liefermix meint die von den Stromlieferanten gegenüber ihren Kunden deklarierten anteiligen Strommengen, die die Stromlieferanten bei Produzenten verschiedener Kategorien einkaufen und gegenüber ihren Kunden fakturieren. Der Liefermix bildet die Vertragsbeziehungen zwischen den Beteiligten ab. Mit dem physikalischen Produktionsmix hat er nichts zu tun. Der Liefermix kann "grün" sein, während der Produktionsmix "grau" ist. Der Stromlieferant bedient seine Kunden mit dem "grauen" Produktionsmix des Netzes und fakturiert ihnen den bestellten Liefermix. Wer einen Zuschlag für "Grünstrom" bezahlt, erhält keinen anderen Strom als alle anderen am Netz angeschlossenen Konsumenten, sondern eine Zusage bezüglich seines Liefermixes. Wo Netzstrom "ab Steckdose" als "grün" bezeichnet wird, handelt es sich in der Regel um irreführende Werbung mit dem Zweck, klimabewusste Kunden zur Bezahlung eines Zuschlags zu bestimmen. Der Zuschlag ist aber nicht Kaufpreis für eine besondere Stromqualität, sondern eine Spende zugunsten von Produzenten erneuerbaren Stroms, an die der Stromlieferant den Zuschlag ganz oder teilweise weitergibt.


Löst sich ein Land vom Kyoto-Minimalismus, so kann es auf die Ausgabe von Emissionszertifikaten, Emissionshandel und den Einkauf anrechenbarer Kompensationen verzichten und die dadurch frei werdenden Mittel zur Subventionierung inländischer Emissionsverminderungen verwenden, ferner für Projekte in Entwicklungsländern, die sich ausschliesslich an deren vorrangigen Entwicklungsbedürfnissen, nicht an Kompensationsinteressen der Geldgeber orientieren.


Für die Erforschung der Treibhausgasabsenkung aus der Atmosphäre (DACCS) und diesbezügliche Projekte sollten wegen der Aussichtslosigkeit des Verfahrens keine Steuergelder ausgegeben werden.


Die öffentliche Aufklärung sollte derart sein, dass Privatpersonen mühelos erkennen können, ob und wie sie ihre Lebensgestaltung und ihren Konsum an die Erfordernisse des Klimaschutzes wirksam anpassen können und wollen. Klimawirksam sind insbesondere Einschränkungen im Wohnkomfort, Beschränkung auf wenige Wohnräume pro Person, gute Wärmeisolation, Verzicht auf hohe Raumtemperaturen im Winter, Verzicht auf Zweitwohnungen, Einschränkungen bei der motorisierten Mobilität, räumliche Nähe von Wohn- und Arbeitsort, Beschränkung von Geschäftsreisen auf das unumgänglich Notwendige, Beschränkung motorisierter Freizeit- und Ferienaktivitäten, Verzicht auf die ersatzweise Anschaffung neuer Fahrzeuge, Geräte, Kleider und Gebrauchsgegenstände, solange die bisherigen reparierbar und weiterhin brauchbar sind.


Einschränkungen sind auch wirksam beim Konsum von Gütern, bei deren Herstellung verhältnismässig viel Treibhausgase freigesetzt werden (z.B. Milch, rotes Fleisch, Kaffee), oder bei deren Entsorgung dies der Fall ist (Plastik).


Der Ersatz fossil angetriebener Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge hilft dem Klima nur, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls kann er klimaschädlich sein. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Produktionsmix des erforderlichen Ladestroms überwiegend aus erneuerbaren Primärenergien besteht, ferner dass die bisher verwendeten fossil angetriebenen Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und dass die Fahrgewohnheiten eine Nutzung des E-Fahrzeugs während mehr als 100'000 km erwarten lassen.


Eine Abkehr von minimalistischen Netto-Berechnungen dürfte allerdings auf Widerstände stossen. Politisch bringen utopische Zukunftsziele mehr Wählerzulauf als nüchterne Sparappelle in der Gegenwart. Kommerziell haben sich entlang den Handelsstrassen für Klimazertifikate Akteure etabliert, die mit der Entwicklung, der Zertifizierung und dem Verkauf der Projekte Geld verdienen. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sind als abstrakte Behauptungen zu Trümpfen in der kommerziellen Werbung geworden. Universitäten und Experten verdienen Honorare und mobilisieren Subventionen mit der fachkundigen Visualisierung der Gefahren und mit ebenso fachkundig vorgetragenen Hypothesen, dass das Schlimmste noch abgewendet werden kann, sofern in absehbarer Zeit technische und politische Wunder geschehen. Für die Industrieländer und ihre Wirtschaft ist die Formel von Kyoto der Notausgang, falls echte Emissionsvermeidung wirklich teuer werden sollte.

Trotzdem gilt: Die Klimapolitik wäre wirksamer, wenn sie nicht auf die Differenz null zwischen tatsächlichen positiven und teilweise hypothetischen oder fiktiven negativen Emissionen, sondern ausschliesslich auf die Reduktion der tatsächlichen (Brutto-)Emissionen ausgerichtet würde. Selbstverständlich können die Zielgrössen für Bruttoemissionen nicht null sein, weil "brutto null" gleichbedeutend wäre mit einem weitgehenden Konsumverzicht der Bevölkerung und dem Stillstand der Wirtschaft.

Rechtliche Zulässigkeit einer Abkehr vom Kyoto-Minimalismus

Länder, die sich nicht mit dem Minimalismus von Kyoto begnügen, sondern ihre Bemühungen für den Klimaschutz im Alleingang verbessern wollen, brauchen nicht aus den UN-Konventionen auszutreten. Gemäss den Konventionsregeln ist kein Land verpflichtet, seine Bemühungen auf die Direktemissionen zu beschränken und sich diesbezüglich mit Netto-Berechnungen zu begnügen. Es kann weiterhin das vertraglich gebotene Emissions-Inventar führen und die verlangten Berichte erstatten. Der Verzicht auf die Bekanntgabe von Netto-Emissionszielen ist keine Vertragsverletzung.

Fazit

Der 2015 in Paris international vereinbarte Klimaschutz ging von den beiden Prämissen aus, dass alle emissionsstarken Länder dieser Erde mitziehen würden und dass die unvermeidbaren Emissionen bis 2050 durch Absenkungen wettgemacht werden könnten. Mit diesen Prämissen war eine globale Emissionsbilanz von netto null ein realistisches Fernziel.

Die Prämissen sind heute nicht mehr gegeben. "Netto null" gilt als politisches Ziel nur noch in einzelnen Ländern, die zusammengenommen für einen kleinen Teil der weltweiten Emissionen ursächlich sind. Absenkungen in klimarelevanten Mengen sind noch immer nicht möglich. Auch ohne akademische Expertise ist erkennbar, dass eine grossdimensionierte Entsorgung von CO2 in Erd- und Meeresböden voraussichtlich nie stattfinden wird.

Mit der Beschränkung auf nationale Territorien wird "Netto null" zu einer Utopie, die unter Rückgriff auf Emissionsverlagerungen und teilweise fiktive Kompensationen den Bürgern die Gewissensberuhigung gibt, ihre Klimapflichten zu erfüllen, ohne die indirekten Emissionen ihres Konsums reduzieren zu müssen.

Eine rationale Klimapolitik sollte sich an Tatsachen, nicht an Hoffnungen orientieren. Nach dem heutigen Stand des Wissens müssen die klima-aktiven Länder davon ausgehen, dass die Stabilisierung des CO2-Gehalts der Atmosphäre bei 1,5 oder 2 Grad über dem vorindustriellen Durchschnitt - oder bei irgend einer höheren Temperatur - kein realistisches Ziel mehr sein kann. Ziel muss vielmehr sein, alle direkten und indirekten Emissionen so weitgehend zu reduzieren, als dies in den einzelnen Ländern sozialverträglich und finanzierbar ist, und die Bevölkerung zu einem klimaschonenden Konsumverhalten zu motivieren. Auf die längstmögliche Verzögerung, nicht auf die Verhinderung des Klimawandels, sollten alle Anstrengungen ausgerichtet werden, und es sollten keine Mittel verschwendet werden für Emissionsverlagerungen und Kompensationsprojekte. Mit der längstmöglichen Verzögerung wird die Chance vergrössert, dass die Menschheit noch vor dem Eintritt katastrophaler Schäden zu einem wirkungsvollen Klimaschutz zusammenfindet oder dass ein technologisches Wunder die Rettung bringt.


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